Seefahrtsregeln

Das Befahren der Hoheitsgewässer der Ehrenwerten Gesellschaft ist nur mit einer vorab ausgefertigten Genehmigung gestattet.

 

Zur Ausstellung einer Genehmigung bedarf es einer schriftlichen Anfrage. Diese muss den exakten Kurs, den Grund der Reise, die Ladung, deren Bestimmung und eine Liste der Mitreisenden sowie deren Volkszugehörigkeit enthalten.

 

In jedem Fall müssen die Sperrzonen der Ehrenwerten Gesellschaft gewahrt werden. Diese können im Chateau der Ehrenwerten Gesellschaft eingesehen werden.

 

In Ausnahmefällen kann auch eine uneingeschränkte Genehmigung für das Befahren der Hoheitsgewässer der Ehrenwerten Gesellschaft ausgestellt werden.

 

Die Ehrenwerte Gesellschaft behält sich das Recht vor Genehmigungen ohne Angabe von Gründen zu verweigern oder zu wiederrufen. Alle Schiffe ohne Durchreise Genehmigung können von der Ehrenwerten Gesellschaft oder ihr autorisierten Völkern aufgebracht werden.


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