Das Befahren der Hoheitsgewässer der Ehrenwerten
Gesellschaft ist nur mit einer vorab ausgefertigten Genehmigung gestattet.
Zur Ausstellung einer Genehmigung bedarf es einer
schriftlichen Anfrage. Diese muss den exakten Kurs, den Grund der Reise, die
Ladung, deren Bestimmung und eine Liste der Mitreisenden sowie deren Volkszugehörigkeit
enthalten.
In jedem Fall müssen die Sperrzonen der Ehrenwerten
Gesellschaft gewahrt werden. Diese können im Chateau der Ehrenwerten
Gesellschaft eingesehen werden.
In Ausnahmefällen kann auch eine uneingeschränkte
Genehmigung für das Befahren der Hoheitsgewässer der Ehrenwerten Gesellschaft
ausgestellt werden.
Die Ehrenwerte Gesellschaft behält sich das Recht vor
Genehmigungen ohne Angabe von Gründen zu verweigern oder zu wiederrufen. Alle
Schiffe ohne Durchreise Genehmigung können von der Ehrenwerten Gesellschaft
oder ihr autorisierten Völkern aufgebracht werden.