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Die Neila und die EWG versichern sich ihrer gegenseitigen Freundschaft für alle Zeiten und erklären damit öffentlich, niemals gegeneinander die Waffen zu erheben oder andere Völker bei Ihrem Kriegszug gegen eine der beiden Parteien zu unterstützen. Das Eigentum des jeweils anderen wird entsprechend respektiert. Zur näheren Klärung des letzten Punktes wird zusätzlich ein Durchreiseabkommen geschlossen, welches zur gegenseitigen Absprache von Durchreisen verpflichtet. Bewaffnete Schiffe dritter Völker und Bündnisse erhalten eine Durchreiseerlaubnis sowohl durch das Gebiet der EWG als auch durch das Territorium der Neila in Richtung des jeweils anderen Vertragspartners ausschließlich, wenn beide Parteien damit einverstanden sind. Ein Zuwiederhandlung dieser dritten Völker führt automatisch zu einer gemeinsamen Kriegserklärung beider Parteien mit entsprechenden Konsequenzen für die Eindringlinge. |
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